Seit dem frühen Mittelalter gehört das Gebiet von Marienloh, ursprünglicher Ortsname Bendesloh, zum späteren Hochstift Paderborn.
1802 verliert das Hochstift Paderborn mit der Besetzung durch Preußen seine staatliche Selbständigkeit, fällt aber bereits 1807 für wenige Jahre an das Königreich Westfalen und 1813 nach der napoleonischen Niederlage an Preußen zurück. Marienloh wird der 1815 gegründeten Provinz Westfalen eingegliedert und kommt durch Erlass der Königlichen Regierung in Minden an den 1816 gegründeten Kreis Paderborn. Bei Einteilung der Landkreise in Ämter kommt Marienloh zum Amt Lippspringe.
1921 wird Lippspringe aus der Amtseinteilung gelöst und der bisherige dortige Amtssitz nach Altenbeken verlegt. Daraufhin erhält das betroffene Amt zunächst den Namen „Amt Lippspringe mit Sitz in Altenbeken“ und später den Namen „Amt Altenbeken“.
Mit dem „Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, in die Stadt Paderborn“ vom 5. November 1968 wurde der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Paderborn und der Gemeinde Marienloh vom 20. Februar 1968 weitestgehend bestätigt. Die bis dahin eigenständige und dem Amt Altenbeken angehörige Gemeinde wurde am 1. Januar 1969 in die Stadt Paderborn eingegliedert.
(Quelle: Wikipedia)